Nichts ist so hundertprozentig sicher wie der eigene Tod. Mit der Sekunde unserer Geburt ist es besiegelt- jeder und jede wird diese Welt wieder verlassen. Die einen früher, die anderen später. Kaum einer kann sich mit dem Gedanken wirklich anfreunden. Dabei schreckt der Tod an und für sich vielleicht gar nicht so sehr ab. Dann ist es ja vorbei. Allerdings vor dem Sterben- da grauts mir schon ein bissl. Weil es so unklar ist, wie es sein wird. Mit Schmerz verbunden? Langsam oder doch schnell durch einen Unfall? Keiner weiß es... Allerdings kann man in diesem ganzen unkontrollierbaren Verlust seines Seins einige Dinge kontrollieren. Sozusagen regeln, vorher wär besser, nachher ists bekanntlich zu spät. Damit das Ganze allerdings Hand und Fuß hat, gilt es einiges zu beachten. Um sich sein Lebensende so gemütlich wie möglich zu gestalten, gilt es sich mit unbequemen Fragen zu Lebzeiten auseinander zu setzen. Und diese Fragen und vor allem deren Antworten gilt es klar zu formulieren und zu dokumentieren.
Hier sind wir also beim Thema der Patientenverfügung angelangt. Und jetzt wirds knifflig, den fast jeder/ jede sagt, er/sie will nicht leiden und nicht an Schläuchen hängen und nicht dahinvegetieren. Aber um dies im Falle des Falles wirklich nicht erleben zu müssen, muss in der Patientenverfügung klar dokumentiert sein, welche Maßnahmen nicht gewünscht sind. Die verbindliche Verfügung muss notariell beglaubigt sein, und ihr geht ein Gespräch mit einem Arzt, einer Ärztin voraus, welche über medizinische Maßnahmen und deren Konsequenzen genau aufklären muss. Sind nicht alle diese Voraussetzungen erfüllt, gilt "das Blattl Papier" nur als Orientierung für die BehandlerInnen und muss nicht streng befolgt werden. Konkret bedeutet das also- Gedanken machen, mit der Vertrauensärztin/ dem Vertrauensarzt sprechen und dokumentieren, und vom Notar beglaubigen lassen (= Eintragung ins Patientenverfügungsregister). Erst dann gilt die Patientenverfügung als verbindlich und ist für 8 Jahre gültig. Ein ähnliches Konzept verfolgt auch die sogenannte Vorsorgevollmacht- hierbei wird jedoch eine Person aus dem Umfeld ernannt, welche bei eigener Entscheidungsunfähigkeit Entscheidungen für einen trifft.
Um also einen möglichst glücklichen Abgang zu machen, sollten wir uns schon mitten im Leben mit den unbequemen Fragen auseinandersetzen.
Bei Fragen melden sie sich gern bei uns. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/patientenvertretung/patientenverfgung/
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